Die Fahrzeuge haben eine Straßenzulassung für Europa und die Schweiz und benötigen als Leichtmofa / Mofa ein Versicherungskennzeichen.
Fahrradwege dürfen in Deutschland mit Mofazulassung nur außerhalb geschlossener Ortschaften - oder auf Wegen, wo dies ausdrücklich erlaubt ist - benutzt werden.
Helmpflicht besteht nicht bei einer 20 km/h Zulassung.
Informationen zur Helmpflicht