E-Bike und Speed-Pedelecs müssen versichert und mit einem Versicherungskennzeichen versehen sein. Wem es trotz Motorunterstützung immer noch nicht flott genug geht, sollte auf keinen Fall am Motor rumbasteln. Änderungen an den Fahrzeugen können zum Wegfall des Versicherungsschutzes führen. Auch stellt das Fahren ohne Versicherungsschutz eine strafbare Handlung dar. Die Kosten pro Jahr – immer ab dem 1. März - liegen je nach Anbieter zwischen 48-60,- €. Es besteht auch die Möglichkeit einer zusätzlichen Teilkaskoversicherung. Zu beachten ist zudem, dass sowohl beim E-Bike als auch beim Pedelec eine Mindestprofiltiefe der Reifen von einem Millimeter gegeben sein muss.
Da Motorräder nicht nach Hubraumklasse eingeordnet werden können, wird die Zulassungsart über Geschwindigkeit und Leistung eingestuft.