Da ein Pedelec rechtlich wie ein normales Fahrrad behandelt wird, gibt es keinerlei Restriktionen. E-Bikes dürfen allerdings im Stadtbereich und außerhalb geschlossener Ortschaften rein rechtlich nur solche Radwege benutzen, die ausdrücklich für Mofas freigegeben sind. Ob dies auch für S-Pedelecs gilt, ist derzeit noch umstritten, da diese bauartbedingt eine höhere Geschwindigkeit als 25 km/h erreichen können und damit nicht als Mofa gelten. Dies dürfte prinzipiell auch bei ausgeschaltetem Motor oder leerem Akku gelten, da die Qualifizierung als Kraftfahrzeug nicht mit dem Ausfall des Antriebs endet, so die Meinung einiger Experten.