Rechtlicher Text:
"Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit vonüber 20 km/h führt sowie auf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelmtragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte angelegt sind."
So, was heisst denn nun "geeigneter Schutzhelm"?
Ein Helm nach der neuesten Norm ECE 22-05 ist nahezu weltweit als geeignet anerkannt. Aber auch Helme nach der alten DIN 4848 gelten entgegen Meinung Vieler noch als geeignet - im Auge des Gesetzes.
Grundsätzlich gilt: ist ein Helm für eine bestimmte Art Fahrzeug konzipiert, so sollte er auch nach deutschem Recht als zulässig dafür anerkannt sein.
Eine starke Grauzone - jeder kann im Prinzip selbst für sich entscheiden, welcher Kopfschutz zur Erhaltung der Kopfform und des Denkinhaltes angemessen ist.
Ein Fahrrad Helm ist für Mofas und Mopeds in der Regel nicht geeignet. Hier empfehlen wir leichte Motorradhelme.