Pedelecs sind führerscheinfrei. E-Bikes und S-Pedelecs sind aufgrund ihrer Antriebe nicht mehr als Fahrräder einzustufen. Das Führen des E-Bikes setzt bis 25 km/h eine Mofa-Prüfbescheinigung voraus. Personen, die vor dem 01. April 1965 geboren wurden, benötigen hierfür lediglich einen Personalausweis. Wer ohne entsprechende Bescheinigung fährt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einer Geldstrafe rechnen. Das S-Pedelec verlangt aufgrund der möglichen höheren Geschwindigkeit von 45 km/h nach einer Fahrerlaubnis der Klasse M. Liegt diese nicht vor, ist der Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verwirklicht. Vorsicht ist aber auch bei einfachen Pedelecs mit Anfahrhilfe geboten: Viele Bundesländer halten für diese ebenfalls mindestens die Mofa-Prüfbescheinigung für erforderlich.
Mit Ihrem Autoführerschein können Sie Fahrzeuge bis 45 km/h fahren. Wurde Ihre Fahrerlaubnis der Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erteilt, sind Sie berechtigt, Leichtkrafträder der heutigen Fahrerlaubnisklasse A1 zu führen: 125 ccm und einer Nennleistung von maximal 11 kW.